Die Berufsbildung in Deutschland ist durch ein nationales Gesetz, das Berufsbildungsgesetz (BBiG), geregelt. Es definiert die verschiedenen Formen der Berufsausbildung, insbesondere die berufliche Erstausbildung und die kontinuierliche Berufsausbildung. Außerdem regelt es die Beziehungen zwischen Auszubildenden, Betrieb und Schule. Die Berufsausbildung muss für jeden der 327 zertifizierten Berufe einer landesweiten Berufsausbildungsordnung folgen. 

„Duale Berufsausbildung“ wird als Synonym für eine besondere, äußerst attraktive Form der Berufsausbildung in Deutschland verwendet, weil sie Lernen und Arbeiten sowie Schule und Betrieb miteinander verbindet. Die Auszubildenden müssen eine Abschlussprüfung ablegen, die von den Berufskammern kontrolliert wird. 

Das duale System wird an zwei Lernorten durchgeführt: im Betrieb und in der Berufsschule. Die in der betrieblichen Ausbildung zu erwerbenden beruflichen Handlungskompetenzen werden in Ausbildungsordnungen festgelegt und vom Ausbildungsbetrieb in einem individuellen Ausbildungsplan festgehalten. Die verbindlichen Vorgaben der Ausbildungsordnungen garantieren einen bundesweit einheitlichen Standard. Für den Unterricht in der Berufsschule wird für jeden anerkannten Ausbildungsberuf ein Rahmenlehrplan nach der Ausbildungsordnung erstellt.

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